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Modernes Haus mit anthrazitfarbenen Fenstern mit Dreifachverglasung

Klimabonus Fenster 2026, Bedingungen und Beträge

In Luxemburg erstattet der Klimabonus 2026 70 € pro m² ausgetauschter Fensterfläche, 80 €, wenn das Grundsatzeinverständnis spätestens am 30. Juni 2027 beantragt wird. Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein, die Verglasung muss sehr gut dämmen und die Zustimmung muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen.

Zuletzt aktualisiert: 31. Oktober 2026

Prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit

Prüfen Sie in 30 Sekunden, ob Ihre Fenster über den Klimabonus gefördert werden können

  1. 1. Ist das Gebäude älter als 10 Jahre?

    Gerechnet ab dem Datum der Baugenehmigung.

  2. 2. Ist die Außenwand gedämmt, oder hat die Wohnung eine kontrollierte Wohnraumlüftung?

    Wand mit einem U-Wert von höchstens 0,85 W/m²K, oder kontrollierte Wohnraumlüftung.

  3. 3. Planen Sie eine Dreifachverglasung?

    Verglasung mit einem Ug-Wert von höchstens 0,6 W/m²K.

  4. 4. Haben die Arbeiten schon begonnen?

    Das Grundsatzeinverständnis muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen.

Unverbindliche Einschätzung ohne amtliche Gültigkeit. Maßgeblich ist allein das Grundsatzeinverständnis der Verwaltung.

Die Beträge

Klimabonus Fenster

80 € pro m² Fenster

bis 30. Juni 2027, danach 70 €

Offizielle Quelle

MwSt. Wohnen

3 % statt 17 %

50.000 € maximaler Vorteil pro Wohnung

Offizielle Quelle

Geprüft am 17. Oktober 2026.

Die Förderung wird auf die ausgetauschte Fensterfläche in m² berechnet. Der erhöhte Betrag gilt, wenn das Grundsatzeinverständnis spätestens zum angegebenen Datum beantragt und die Rechnung vor Ende 2030 ausgestellt wird. Die Regelung heißt offiziell „Klimabonus Wunnen“.

Welche Fenster werden gefördert? Die Bedingungen

Für den Fenstertausch ohne Energieberatung verlangt die Regelung 2026 unter anderem:

  • Ein Gebäude, das älter als 10 Jahre ist, gerechnet ab dem Datum der Baugenehmigung.
  • Eine sehr gut dämmende Verglasung: Ug-Wert von höchstens 0,6 W/m²K. In der Praxis eine Dreifachverglasung.
  • Ein leistungsfähiges Fenster: Uw-Wert von höchstens 0,85 W/m²K für ein Standardfenster von 1,23 × 1,48 m.
  • Eine gedämmte Außenwand (U-Wert der Wand höchstens 0,85 W/m²K) oder eine kontrollierte Wohnraumlüftung in der Wohnung.
  • Ein Grundsatzeinverständnis vor Beginn der Arbeiten.
  • Arbeiten durch ein zugelassenes Unternehmen.

Diese Bedingungen sind zur Information zusammengefasst, vorbehaltlich der Förderfähigkeit. Maßgeblich sind allein die offiziellen Texte und die Entscheidung der Verwaltung: Lesen Sie die offizielle Seite auf guichet.lu (auf Französisch).

Förderung ohne Energieberater: der Ablauf

  1. Aufmaß und Angebot: Wir prüfen mit Ihnen die Bedingungen und erstellen ein detailliertes Angebot.
  2. Antrag auf Grundsatzeinverständnis: Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor, bevor endgültig bestellt wird.
  3. Zustimmung der Verwaltung, danach Bestellung und Fertigung Ihrer Fenster.
  4. Montage durch unser Team.
  5. Auszahlungsantrag mit der Rechnung und den technischen Unterlagen der Fenster.

Kombinieren mit der 3 % MwSt

Der Klimabonus lässt sich mit der 3 % MwSt für Renovierungen kombinieren, wenn Ihre Wohnung auch diese Bedingungen erfüllt. Wir bereiten beide Anträge gleichzeitig vor.

Häufige Fragen

Wer kann den Klimabonus für Fenster beantragen?

Der Eigentümer einer Wohnung in Luxemburg, deren Gebäude älter als 10 Jahre ist, gerechnet ab dem Datum der Baugenehmigung, sofern die übrigen technischen Bedingungen erfüllt sind.

Gibt es die Förderung ohne Energieberater?

Ja, für den Austausch eines einzelnen Bauteils wie der Fenster ist nach der hier beschriebenen Regelung keine Energieberatung nötig. Eine Energieberatung kann aber weitere Förderungen öffnen, wenn Sie umfassender renovieren.

Welche Fenster werden gefördert?

Fenster und Balkontüren mit einer Verglasung von Ug höchstens 0,6 W/m²K und einem Uw-Wert von höchstens 0,85 W/m²K für ein Standardfenster. In der Praxis heißt das Dreifachverglasung auf einem guten Profil.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Beginn der Arbeiten. Das Grundsatzeinverständnis muss vorliegen, bevor wir die Fenster einbauen.

Meine Außenwand ist nicht gedämmt. Bekomme ich trotzdem die Förderung?

Der Fenstertausch wird nur gefördert, wenn die Außenwand gedämmt ist oder die Wohnung eine kontrollierte Wohnraumlüftung hat. In älteren Häusern ist das oft der entscheidende Punkt. Wir zeigen Ihnen, welche Wege es gibt.

Ein klares Angebot für Ihre Fenster